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Anlage 1 Nds. MasterVO-Lehr - Vorschriften für die Bildungswissenschaften

Bibliographie

Titel
Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
Nds. MasterVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

E r s t e r  A b s c h n i t t

Schulformübergreifende Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

  1. 1.

    Kompetenzbereiche und Standards

    1. a)

      Kompetenzbereich: Unterrichten

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        erläutern didaktische Planungsmodelle sowie deren bildungstheoretische Begründungen und führen Unterricht, der mit Bezug auf didaktische Modelle/Konzepte geplant worden ist, in exemplarischen Sequenzen durch und analysieren ihn planungsbezogen,

      2. bb)

        wenden exemplarisch wissenschaftliche Analyseverfahren für Lernwirkungen des Unterrichts an und stellen sie dar,

      3. cc)

        beschreiben, analysieren und realisieren exemplarisch lernförderliche und lernmotivierende Unterrichtssituationen,

      4. dd)

        verfügen über grundlegendes Wissen zur Gestaltung transferfördernder, wissensanwendungsbezogener Unterrichtssituationen, analysieren und realisieren diese exemplarisch,

      5. ee)

        beschreiben und analysieren Lernstrategien und beurteilen deren Anwendungsmöglichkeiten,

      6. ff)

        stellen Konzepte des selbst regulierten Lernens dar und nutzen diese in exemplarischen Unterrichtssituationen,

      7. gg)

        beschreiben lernerfolgsrelevante Schülermerkmale (insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellungen) sowie daraus resultierende sozialgruppenspezifische Unterschiede (insbesondere Geschlechterunterschiede und -zuschreibungen) und berücksichtigen diese Merkmale im Rahmen gruppendifferenzierender Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,

      8. hh)

        stellen Theorien der Kognition und des Lernens dar und erörtern deren Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung,

      9. ii)

        kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,

      10. jj)

        verfügen über grundlegendes Wissen zur Metakognition und erörtern deren Bedeutung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie für außerunterrichtliches Lernen,

      11. kk)

        beschreiben die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere auch mit Migrationshintergrund und erörtern ihre Bedeutung für die Schule und die Unterrichtsgestaltung,

      12. ll)

        stellen politikwissenschaftliche Theorien und Methoden dar und erörtern Formen und Inhalte politischer Entscheidungsprozesse (auch in ihren Fachwissenschaften),

      13. mm)

        begründen die Relevanz von Demokratie im politischen Herrschaftssystem, in der Gesellschaft und in der Lebenswelt der Schule,

      14. nn)

        beschreiben die Grundregeln der Logik und die wichtigsten Wahrheitstheorien sowie die methodischen Besonderheiten der wichtigsten Fachkulturen,

      15. oo)

        begründen das Abhängigkeits- und Spannungsverhältnis von Alltagssprache und Fachsprache und achten im Unterrichtsgeschehen auf argumentative Klarheit in Schrift und Rede.

    2. b)

      Kompetenzbereich: Erziehen

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        stellen Erziehungstheorien dar,

      2. bb)

        begründen und erläutern die Entwicklung moralischer Urteils- und Handlungsfähigkeit im Unterricht,

      3. cc)

        beschreiben Theorien der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen,

      4. dd)

        beschreiben und beurteilen demokratische Werte und Normen,

      5. ee)

        erläutern interkulturelle Aspekte des Unterrichts,

      6. ff)

        unterscheiden unterschiedliche Typen von Herrschaftssystemen theoriebasiert, anhand von Beispielen politischer Praxis und in ihren Fachwissenschaften,

      7. gg)

        stellen die Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar sowie beschreiben und begründen das Engagement für diese allgemein und in konkreten Fällen,

      8. hh)

        erörtern die Bedeutung von Chancengleichheit im Bildungssystem einer demokratischen Gesellschaft,

      9. ii)

        beschreiben Merkmale und Wirkungen von sozialintegrativem Unterricht und nutzen sie für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,

      10. jj)

        verfügen über Wissen zur Durchführung von verhaltensbezogenen Beratungsgesprächen,

      11. kk)

        beschreiben Moderationsverfahren für Konfliktsituationen und wenden sie exemplarisch an,

      12. ll)

        verfügen über grundlegendes Wissen zu Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und reflektieren deren Bedeutung für die Erziehung,

      13. mm)

        beschreiben Schutz- und Risikofaktoren der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,

      14. nn)

        beschreiben stabile interindividuelle Differenzen im Kindes- und Jugendalter (insbesondere kognitive Grundfähigkeit, Annahmen über die geschlechtlichen Zuschreibungen) und erörtern diese hinsichtlich der pädagogischen Relevanz,

      15. oo)

        erläutern den Wandel der Familienformen und -strukturen sowie zentrale Ergebnisse der Familienforschung und stellen deren Bedeutung für die Schule und die Gestaltung von Unterricht dar,

      16. pp)

        verfügen über grundlegendes Wissen über die Sozialisationsfunktionen von Familien (insbesondere Schicht-, geschlechts- und kulturspezifische Differenzen von Sozialisationsprozessen) und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung schulischer Sozialisationsprozesse,

      17. qq)

        beschreiben verschiedene Ethikkonzepte in ihrer historischen Abhängigkeit sowie praktischen Anwendbarkeit und beherrschen die Grundregeln des ethischen Argumentierens,

      18. rr)

        unterscheiden zwischen Moral und Recht sowie Moralität und Legalität,

      19. ss)

        beurteilen das Spannungsverhältnis von Kulturrelativismus und universalen Menschenrechten im Hinblick auf die besonderen Probleme von Interkulturalität und Fremdverstehen.

    3. c)

      Kompetenzbereich: Beurteilen, Beraten und Fördern

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        verfügen über grundlegendes Wissen zur Analyse und Prävention von Lernbeeinträchtigungen,

      2. bb)

        beschreiben spezifische Lernvoraussetzungen und berücksichtigen sie in der Beurteilung von Lernergebnissen,

      3. cc)

        beschreiben bereichsübergreifende besondere Lernvoraussetzungen (insbesondere Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache, sonderpädagogischer Förderbedarf) und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen und bei Lernstandsrückmeldungen,

      4. dd)

        identifizieren Lernprozessmerkmale und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie bei Lernstandsrückmeldungen,

      5. ee)

        beschreiben Formen lernbezogener kollegialer und institutioneller Kooperation und Beratung,

      6. ff)

        erläutern die Grundlagen der Entwicklung kriterienorientierter Aufgabenstellungen,

      7. gg)

        unterscheiden die Beurteilung in der sachlichen, der intra- und der interindividuellen Bezugsnorm und nutzen sie für die Rückmeldung von Lernergebnissen in exemplarischen Unterrichtssituationen,

      8. hh)

        stellen den Nutzen von Prüfungen als Rückmeldung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer dar und erörtern diese,

      9. ii)

        beschreiben, interpretieren und wenden Angebote sowie Vorgehensweisen der Beratung und Unterstützung in persönlichen Problemsituationen exemplarisch an,

      10. jj)

        beschreiben emotionale und kognitive Prozesse der Moderation in Konfliktsituationen,

      11. kk)

        beschreiben übergreifende und spezifische besondere psychologische Lernvoraussetzungen (insbesondere Hochbegabung, intellektuelle Beeinträchtigung, Sprachfähigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, Störungen des Schriftspracherwerbs, Störungen der rechnerischen Fähigkeiten),

      12. ll)

        beschreiben die Ursachen und Folgen sozialer Ungleichheit anhand zentraler Kategorien (insbesondere Schicht, Ethnizität, Geschlecht) und diskutieren deren Bedeutung für pädagogisches Handeln,

      13. mm)

        analysieren Differenzen zwischen Norm und Wirklichkeit in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie in ihren Fachwissenschaften,

      14. nn)

        haben die Fähigkeit zur Unterscheidung von kontextgebundenem Urteilen und prämissenabhängigem Beschreiben.

    4. d)

      Kompetenzbereich: Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        beschreiben die institutionellen Strukturen und grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Bildungswesens und von Unterricht,

      2. bb)

        verfügen über grundlegendes Wissen zu soziologischen Analysen der Organisation von Schulen mit Bezug auf ihre Fachwissenschaften,

      3. cc)

        beschreiben und analysieren die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung von Schulen,

      4. dd)

        beschreiben Analyse- und Reflexionsverfahren zu berufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstellungen von Lehrkräften,

      5. ee)

        verfügen über Wissen zur Stressprävention,

      6. ff)

        beschreiben Evaluationsverfahren, erläutern beispielhaft deren Ergebnisse und zeigen deren Nutzung in Schulentwicklungsprozessen auf,

      7. gg)

        beschreiben Analyseverfahren für binnenschulische Kooperationsstrukturen,

      8. hh)

        stellen Mitwirkungsmöglichkeiten in Schulentwicklungsprozessen dar,

      9. ii)

        beschreiben emotionale und kognitive Prozesse des Stresserlebens und der Belastungsbewältigung,

      10. jj)

        beschreiben und begründen die wichtigsten Widersprüche der Lehrerrolle sowie die Prägung ihrer Berufskompetenz durch die zugrunde liegenden anthropologischen und sozialphilosophischen Voraussetzungen.

  2. 2.

    Inhaltsbereiche zu den Kompetenzbereichen und Standards

    1. a)

      Bildung und Erziehung: Begründung und Beurteilung von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen und im gesellschaftlichen Kontext;

    2. b)

      Didaktik: curriculare Bedingungen und Gestaltung von Unterricht und Lernumgebungen unter Nutzung von Unterrichtsmethoden und Lernstrategien;

    3. c)

      Lernen, Entwicklung und Sozialisation: kognitive, soziale, kulturelle und ethische Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Schule;

    4. d)

      Lernmotivation: motivationale und emotionale Aspekte der Leistungs- und Kompetenzentwicklung;

    5. e)

      Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse, Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen;

    6. f)

      Differenzierung, Integration und Förderung: Heterogenität und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht sowie Prävention von und Intervention bei Lern- und Verhaltensproblemen;

    7. g)

      Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit und der pädagogischen Kooperation;

    8. h)

      Medienbildung: Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten;

    9. i)

      Beruf und Rolle der Lehrkraft: Lehrerprofessionalisierung, Berufsfeld als Lernaufgabe, Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen;

    10. j)

      Schulentwicklung: Struktur und Geschichte von Bildungssystemen, Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems sowie Entwicklung der einzelnen Schule;

    11. k)

      Bildungs- und Erziehungsforschung: Ziele und Methoden der wissenschaftlichen Erforschung pädagogischer Prozesse und Institutionen.

Z w e i t e r  A b s c h n i t t

Schulformspezifische Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

  1. 1.

    Grundschule/Hauptschule

    1. a)

      Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen erwartet:

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Konzepte zur Förderung von Schulfähigkeit,

      2. bb)

        beschreiben Konzepte sprachlicher, mathematischer und naturwissenschaftlicher (Früh-)Förderung,

      3. cc)

        verfügen über Wissen zur Kooperation mit Fachkräften der vorschulischen Erziehung,

      4. dd)

        erläutern Konzepte für das Unterrichten in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen,

      5. ee)

        stellen Kriterien für Übergangsentscheidungen in die Sekundarstufe dar und analysieren sie,

      6. ff)

        beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern.

    2. b)

      Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen erwartet:

      Die Absolventinnen und Absolventen

      1. aa)

        erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit,

      2. bb)

        verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen,

      3. cc)

        beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung.

  2. 2.

    Realschule

    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen erwartet:

    Die Absolventinnen und Absolventen

    1. a)

      erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit,

    2. b)

      verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierung von Themen für und über die Bewertung von Referaten und Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen.

  3. 3.

    Gymnasium

    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erwartet:

    Die Absolventinnen und Absolventen

    1. a)

      verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Facharbeiten und besonderen Lernleistungen sowie zur Formulierung von Themen für und zur Bewertung von Referaten und Präsentationen,

    2. b)

      beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülern.

  4. 4.

    Förderschule/Sonderpädagogische Förderung

    Sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderung in verschiedenen Förderschwerpunkten sowohl in Förderschulen als auch in allgemein bildenden Schulen. Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden Kompetenzen, Standards und Inhalte für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem A n h a n g  erwartet.

  5. 5.

    Berufsbildende Schule

    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für berufsbildende Schulen erwartet:

    Die Absolventinnen und Absolventen

    1. a)

      verfügen über die Grundlagen berufs- und wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns, insbesondere in den Bereichen

      1. aa)

        Berufs- und Wirtschaftspädagogik,

      2. bb)

        wissenschaftstheoretische Grundlagen und Hauptströmungen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik,

      3. cc)

        Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Berufsbildung,

    2. b)

      beherrschen in der Didaktik der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere

      1. aa)

        Grundlagen und Grundprobleme der Didaktik,

      2. bb)

        Lehr- und Lernziele im beruflichen Lernen,

      3. cc)

        didaktische Konzeptionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,

      4. dd)

        berufsbezogene Lehr-Lern-Arrangements zur Integration (fach)didaktischer, methodischer und medialer Entscheidungen,

      und verfügen über

      1. ee)

        Wissen zur Integration von interkulturellen Gesichtspunkten bei der berufsbezogenen Lernfelddidaktik,

    3. c)

      beherrschen Bedingungen und Strukturen beruflichen Lernens unter besonderer Berücksichtigung der

      1. aa)

        Theorien des beruflichen Lehrens und Lernens,

      2. bb)

        Diagnostik und Evaluation beruflicher Lernprozesse und Lernergebnisse,

      3. cc)

        Sozialisation durch Arbeit und Beruf,

      4. dd)

        Institutionen und Institutionsentwicklung der beruflichen Bildung im nationalen und internationalen Rahmen,

    4. d)

      beherrschen Ansätze und Methoden der quantitativen und qualitativen Berufsbildungsforschung unter besonderer Berücksichtigung der

      1. aa)

        Verfahren der beruflichen Lehr-Lern-Forschung,

      2. bb)

        Forschungsprogramme und Forschungsstrategien der Berufsbildungsforschung.

D r i t t e r  A b s c h n i t t

Standards für schulpraktische Fähigkeiten

  1. 1.

    Kompetenzen für die Schulpraxis werden in fächerübergreifenden schulpraktischen Studien (Praktika) und darauf aufbauend in den fachdidaktischen schulpraktischen Studien (fachdidaktische Praktika und praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen) erworben. Allgemeine schulpraktische Kompetenzen werden insbesondere als Fähigkeit zur theoriebezogenen Analyse von schulpraktischen Handlungssituationen sowie von deren Rahmenbedingungen entwickelt. Die praxisbezogenen Phasen führen zugleich zur Fähigkeit der Planung und Durchführung exemplarischer Unterrichtssequenzen sowie zur exemplarischen Erprobung und Reflexion pädagogischer Handlungsfähigkeit im Schulfeld. Sie dienen als Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeit zum pädagogischen Berufshandeln im Vorbereitungsdienst.

  2. 2.

    Kompetenzerwerb für die Schulpraxis findet während der universitären Phase der Lehrerbildung in drei Aufgabenfeldern statt. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur

    1. a)

      Berufserkundung und Berufsorientierung durch die Erkundung, Analyse und Reflexion der

      1. aa)

        exemplarischen Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen,

      2. bb)

        Handlungssituationen von Lehrkräften,

      3. cc)

        institutionellen Rahmenbedingungen von Schule im Zusammenhang allgemeiner und fachdidaktischer Praktika;

    2. b)

      Berufserprobung im Rahmen von allgemeinen und fachdidaktischen Praktika durch exemplarische Unterrichtsplanung und -durchführung unter Anleitung und Verantwortung einer Lehrkraft sowie durch Analyse und Reflexion des durchgeführten Unterrichts und der Berufserprobung durch die Gestaltung exemplarischer pädagogischer Förderungs-, Beratungs- und Kooperationssituationen;

    3. c)

      Praxiserforschung durch Anwendung relevanter wissenschaftlicher Forschungsmethoden auf Phänomene schulisch bedeutsamer Handlungsfelder als Erkundungsaufträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder Praktika.