Abschnitt 1 GVAufklErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten
- Redaktionelle Abkürzung
- GVAufklErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1.1
Das Land gewährt nach Maßgabe der VV zu § 44 LHO und dieser Fördergrundsätze Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zur Bildung und Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten bzw. Leben und Probleme gleichgeschlechtlich orientierter, transoder intergeschlechtlicher Menschen. Ziel der Förderung ist der Abbau von Vorurteilen und somit die Prävention von diskriminierendem Verhalten in der Schule.
1.2
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Februar 2025 (SVBl. S. 76)