Abschnitt 7 AnzErstRdErl - Ausgleichsabgabe
Bibliographie
- Titel
- Erstattung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX
- Redaktionelle Abkürzung
- AnzErstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Das LS veranlasst die Zahlung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt. Haushaltsmittel werden bei Kapitel 13 99 Titel 542 01-0 zur Verfügung gestellt.