Abschnitt 5 RL FördSpK-RdErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten (RL Förderung Sprachkurse)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL FördSpK-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22450
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt.
5.2 Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Durchführung eines Sprachkurses belaufen sich auf eine Höhe von 78 EUR pro Unterrichtsstunde.
5.3 Die Verteilung der Kurse erfolgt gemäß dem zwischen MWK und AEWB abgestimmten und in der Ausschreibung festgelegten Verteilschlüssel und den Verteilkriterien. Jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ist ein Sockelbetrag von bis zu 600 Unterrichtsstunden zu garantieren.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 74)