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Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO)

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Feuerwehrverordnung (Nds. FwVO)
Amtliche Abkürzung
Nds. FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

Vom 30. April 2010 (Nds. GVBl. S. 185, 284 - VORIS 21090 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. April 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 25)

Aufgrund des § 37 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 8. März 1978 (Nds. GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (Nds. GVBl. S. 491), und des § 115 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2009 (Nds. GVBl. S. 437), wird verordnet:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Gliederung, Mindeststärke und Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren
Aufbau1
Taktische Einheiten2
Mindeststärke3
Mindestausstattung und Mindestausrüstung4
Befreiungen5
Zweiter Teil
Ausbildung nach Eintritt in die Einsatzabteilung, Übertragung von Funktionen und Verleihung von Dienstgraden bei der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr
Gliederung der Ausbildung6
Modulare Grundlagenausbildung7
Technische Ausbildung8
Führungsausbildung9
Übertragung von Funktionen10
Dienstgrade, Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden, Verfahren11
Dritter Teil
Persönliche Ausrüstung, Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen
Persönliche Ausrüstung und Dienstkleidung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr12
Dienstgradabzeichen, Gestaltung und Kennzeichnung der persönlichen Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr13
Dienstgradabzeichen und Kennzeichnung der Feuerwehrhelme für Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrdienstes14
Tragen von Wappen auf der Dienstkleidung15
Vereinbarungen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V.16
Vierter Teil
Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften17
Inkrafttreten18
Anlagen
Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge
(zu § 4)
Anlage 1
Voraussetzungen für die Übertragung von Funktionen
(zu § 10 Abs. 1 und 4)
Anlage 2
Regelungen zu Dienstgraden
(zu § 11)
Anlage 3
Persönliche Ausrüstung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
(zu § 12)
Anlage 4
Dienstkleidung für Mitglieder der Niedersächsischen Feuerwehren
(zu § 12)
Anlage 5
Dienstkleidung für Mitglieder der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren (Jugendfeuerwehr)
(zu § 12)
Anlage 6
Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr
(zu § 15 Abs. 1(2)
Anlage 6
Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren
(zu § 13)
Anlage 7
Kennzeichnung und Gestaltung der persönlichen Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr
(zu § 13)
Anlage 8
Dienstgradabzeichen der Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes
(zu § 14 Satz 1)
Anlage 9
Kennzeichnung der Feuerwehrhelme der Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes während des Einsatzdienstes in der Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr
(zu § 14 Satz 2)
Anlage 10

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Die Zählung entspricht der amtlichen Vorlage.