Abschnitt 4 GRIFördErl - Bewilligungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
- Redaktionelle Abkürzung
- GRIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400
Mit dem Förderantrag ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes zum Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen, soweit nicht besondere Regelungen z. B. für kirchliche Einrichtungen gelten.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)