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Abschnitt 4 GRIFördErl - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
Redaktionelle Abkürzung
GRIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400

Mit dem Förderantrag ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes zum Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen, soweit nicht besondere Regelungen z. B. für kirchliche Einrichtungen gelten.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)