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Abschnitt 4 SGDÜRdErl - Fristen

Bibliographie

Titel
Übermittlung von Daten zu Schutzgebieten und -objekten
Redaktionelle Abkürzung
SGDÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Unabhängig von der in Nummer 3.1 geäußerten Aufforderung zur regelmäßigen und zeitnahen Übermittlung aller relevanten Schutzgebietsdaten hat

  • die Übermittlung der Schutzgebietsdaten, mindestens aber der Daten von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten in den genannten GIS-Formaten, bis zum 31.01.2025 und

  • die Übermittlung der Daten zu den verbleibenden Schutzgebietskategorien (vgl. Nummer 3.2) und der Daten zu Aktualisierungskartierungen und ergänzenden Informationen (vgl. Nummer 3.3 ff.) bis zum 28.02.2025

zu erfolgen.