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Art. 8 JVNOG - Änderung der Verordnung über die Führung von Grundbüchern

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz 
Redaktionelle Abkürzung
JVNOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

In § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Führung von Grundbüchern vom 20. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 179) wird die Verweisung "Artikel 20a Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit" durch die Verweisung "§ 50 Abs. 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes" ersetzt.