Art. 8 JVNOG - Änderung der Verordnung über die Führung von Grundbüchern
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz
- Redaktionelle Abkürzung
- JVNOG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
In § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Führung von Grundbüchern vom 20. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 179) wird die Verweisung "Artikel 20a Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit" durch die Verweisung "§ 50 Abs. 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes" ersetzt.