Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 5 GRIFördErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
Redaktionelle Abkürzung
GRIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Sie beträgt mindestens 1 000 EUR und maximal 3 570 EUR.

5.2 Die Auszahlung erfolgt nach der Vorlage des Verwendungsnachweises.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)