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Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind (Merkzeichen Bl und Gl), und an ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien
(Richtlinie Bl+Gl- und Assistenzleistungsfonds - RL Bl+Gl und Alf)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Leistungen an blinde Menschen, die zusätzlich gehörlos sind (Merkzeichen Bl und Gl), und an ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien (Richtlinie Bl+Gl- und Assistenzleistungsfonds - RL Bl+Gl und Alf)
Amtliche Abkürzung
RL Bl+Gl und Alf
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Erl. d. MS v. 18.12.2025 - 102-102-4321/0-9 -

Vom 18. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 637)

- VORIS 21141 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Leistungszweck, Rechtsgrundlage1
Empfängerinnen und Empfänger der Billigkeitsleistung2
Bewilligungsvoraussetzungen3
Art, Umfang, Höhe der Billigkeitsleistung4
Anweisungen zum Verfahren5
Schlussbestimmungen6

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 6 des Erl. vom 18. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 637)