Art. 9 ChGVerbG - Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge
- Redaktionelle Abkürzung
- ChGVerbG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
(1) 1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten in Kraft:
- 1.
Artikel 1 Nr. 10 und die Artikel 4 bis 8 mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 und
- 2.
Artikel 1 Nrn. 1 bis 9 und 14 am 1. September 2014.
(2) In Bezug auf die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind die §§ 11 bis 14, 17 und 19 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der am 17. Dezember 2013 geltenden Fassung bis zum 30. September 2014 weiterhin anzuwenden.
Hannover, den 11. Dezember 2013
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd Busemann
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil