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Abschnitt 3 Kofi-RL - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojeken (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
Amtliche Abkürzung
Kofi-RL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Zuwendungsempfänger sind Kommunen gemäß § 1 Abs. 1 NKomVG. In Kooperationsprojekten mit gemeinsamer Finanzierung kann die kooperierende Kommune einen Antrag auf Zuwendung stellen, auch wenn sie nicht Antragsteller für die Hauptzuwendung ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)