Abschnitt 3 Kofi-RL - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojeken (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
- Amtliche Abkürzung
- Kofi-RL
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Zuwendungsempfänger sind Kommunen gemäß § 1 Abs. 1 NKomVG. In Kooperationsprojekten mit gemeinsamer Finanzierung kann die kooperierende Kommune einen Antrag auf Zuwendung stellen, auch wenn sie nicht Antragsteller für die Hauptzuwendung ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)