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Abschnitt 2 GRIFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
Redaktionelle Abkürzung
GRIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400

Gefördert werden

  • die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnliche Gegenstände) und von Verbrauchsmaterialien,

  • die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und

  • Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)