Abschnitt 2 GRIFördErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
- Redaktionelle Abkürzung
- GRIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400
Gefördert werden
die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnliche Gegenstände) und von Verbrauchsmaterialien,
die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und
Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)