Anlage 4 LwKWVO - Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKWVO)
- Amtliche Abkürzung
- LwKWVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120
(zu § 9 Abs.2)
- Wahlgruppe 2 -
für die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
in der Zeit vom ............................ bis .............................
| Hinweis : Zutreffendes ankreuzen | ☒ | |
|---|---|---|
| Anschrift der Gemeinde/Samtgemeinde eintragen | ||
Ich bitte, mich in das Wählerverzeichnis (Wahlgruppe 2) einzutragen.
I. Angaben zur Person
| Name, Vorname | Geburtsdatum |
|---|---|
| Anschrift (Wohnung oder Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen): Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort | Telefon |
II. Angaben zum landwirtschaftlichen Betrieb
| Art des Betriebes (§ 4 LwKG) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| □ | Ackerbau, Grünlandwirtschaft | □ | Forstwirtschaft | □ | Gartenbau | □ | Binnenfischerei | □ | Imkerei | □ | sonstige Landwirtschaft |
| Größe in ha | Anschrift | ||||||||||
| Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber | |||||||||||
III. Ich bin wahlberechtigt als
| 1. | □ | in dem landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich 1) tätige/r Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer. | |
|---|---|---|---|
| □ | Ich gehöre nicht als leitende/r Angestellte/r, als Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartnerin/ Lebenspartner der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers oder der/des leitenden Angestellten oder als voll mitarbeitende/r Familienangehörige/r 2) der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers der Wahlgruppe 1 an. | ||
| 2. | □ | Ehegattin/Ehegatte/Lebenspartnerin/Lebenspartner der/des in dem landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich 1) tätige/n Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers. | Name, Vorname der/des hauptberuflich tätige/n Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers |
| □ | Ich gehöre nicht als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber, als leitende/r Angestellte/r oder als voll mitarbeitende/r Familienangehörige/r 2) der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers der Wahlgruppe 1 an und bin nicht in einem anderen als dem landwirtschaftlichen Beruf hauptberuflich 1) tätig. | ||
IV. Ich erkläre, dass
| □ | ich am Wahltag seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen in der Landwirtschaft tätig bin. (Dieses Feld ist nur auszufüllen von wahlberechtigten Personen nach Abschnitt III Nr. 1.) |
|---|---|
| □ | meine Ehegattin/mein Ehegatte/meine Lebenspartnerin/mein Lebenspartner am Wahltag seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen in der Landwirtschaft tätig ist. (Dieses Feld ist nur auszufüllen von wahlberechtigten Personen nach Abschnitt III Nr. 2.) |
| □ | ich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bin 4). |
| □ | ich am Wahltag nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 LwKG im Wahlkreis wahlberechtigt, zum Niedersächsischen Landtag wählbar (§ 11 LwKG in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes) und nicht bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und nicht bei deren Aufsichtsbehörde beschäftigt bin (§ 11 LwKG). (nur relevant bei einer Kandidatur zur Kammerversammlung; für die Frage der Wahlberechtigung unschädlich). |
V.
Vorlage eines Ausweisdokumentes
| □ | Eine Kopie meines Personalausweisdokumentes ist beigefügt. |
|---|
VI. Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
| ..................................................................................... | |
|---|---|
| (Datum, Unterschrift) |
VII. Bestätigung des Arbeitgebers
Hiermit bestätige ich/bestätigen wir, dass
□ Herr
□ Frau _________________________________________
in meinem/unserem in Abschnitt II genannten landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich 1)
mit ______ Wochenstunden tätig ist.
| _________________________ | , den | ___________________ | |
|---|---|---|---|
| (Ort) | (Datum) | ||
| ____________________________________________________ | |||
| (Unterschrift Arbeitgeber) | |||
Hauptberuflich tätig ist, wer regelmäßig mindestens die Hälfte der für den Beruf gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Arbeitszeit oder regelmäßig mindestens 19 Wochenstunden für die Ausübung des Berufs aufwendet und wer in den Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 Buchst. a zudem keiner Erwerbstätigkeit in einem nichtlandwirtschaftlichen Betrieb in einem höheren Umfang als 10 Stunden wöchentlich nachgeht (§ 7 Abs. 1 Satz 3 LwKG).
Familienangehörige sind Personen, die mit der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren (§ 7 Abs. 1 Satz 2 LwKG). Eine volle Mitarbeit liegt vor, wenn eine Familienangehörige oder ein Familienangehöriger regelmäßig mindestens 30 Wochenstunden im landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 4 LwKG).
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nach § 8 LwKG Personen, die vom Wahlrecht zum Niedersächsischen Landtag ausgeschlossen sind (§ 3 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).