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Abschnitt 1 AuslRKoRdErl 2026

Bibliographie

Titel
Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2026
Redaktionelle Abkürzung
AuslRKoRdErl 2026,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Das Bundesministerium des Innern hat mit RdSchr. vom 24.10.2025 - D6.30201/10#3 - die ab 01.01.2026 geltenden Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder in Höhe der aus der Anlage ersichtlichen Beträge festgesetzt. Diese sind auch in Niedersachsen zugrunde zu legen. Für im Jahr 2025 durchgeführte Auslandsdienstreisen, die erst 2026 abgerechnet werden, gelten die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder, die bis zum 31.12.2025 festgesetzt sind (vgl. Bezugserlass). Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die erhöhten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder bedingten Mehrausgaben durch entsprechende Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 13. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 527)