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Ausführungsvorschriften zum Niedersächsischen Hinterlegungsgesetz (AVNHintG)

Bibliographie

Titel
Ausführungsvorschriften zum Niedersächsischen Hinterlegungsgesetz (AVNHintG)
Amtliche Abkürzung
AVNHintG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32360

AV d. MJ v. 19.11.2024 (3860 - 201. 30)

Vom 19. November 2024 (Nds. Rpfl. S. 481)

- VORIS 32360 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Hinterlegungsstelle, Hinterlegungskasse1
Begriffsbestimmung2
Geschäftsgang3
Abgabe von Hinterlegungssachen4
Akteneinsicht5
Entscheidungen der Hinterlegungsstelle6
Annahmeantrag7
Annahmeantrag bei Hinterlegung aufgrund behördlicher Entscheidung8
Annahmeverfügung9
Einzahlung oder Einlieferung vor Erlass der Annahmeverfügung10
Verzinsung11
Verwaltung von Wertpapieren12
Schätzung von Kostbarkeiten13
Benachrichtigung der antragstellenden Person14
Benachrichtigungen bei der Hinterlegung für unbekannte Erben15
Zum Landeshaushalt vereinnahmte Kleinbeträge16
Herausgabeantrag17
Herausgabeverfügung18
Angabe der Kosten19
Annahmeverweigerung oder Unzustellbarkeit20
Nachträgliche Hindernisse für eine Herausgabe21
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe22
Verfall zugunsten des Landes23
Akten- und Registerführung24
Massenverzeichnis25
Bezeichnung der Hinterlegungsmasse26
Hinterlegung von Miete und anderen Beträgen27
Führung von Registern und Verzeichnissen28
Entsprechende Anwendung der Aktenordnung29
Überleitungsvorschrift zum Niedersächsischen Hinterlegungsgesetz vom 09.11.2012 in der Fassung vom 12.05.202030
Schlussbestimmungen31

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 31 der AV vom 19. November 2024 (Nds. Rpfl. S. 481)