Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"
(NElbtBRG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
Amtliche Abkürzung
NElbtBRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Vom 14. November 2002 (Nds. GVBl. S. 426 - VORIS 28100 -)

Zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81, 316) (1)

- Anlagen 1, 2 und 4 (Kartenwerk) hier nicht wiedergegeben - (2)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften, Gebote und Verbote
Erster Abschnitt
Gebiet, Gliederung, Schutzzweck
Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"1
Geltungsbereich2
Gliederung in Gebietsteile3
Schutzzweck des Biosphärenreservats4
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils A5
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils B6
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils C7
Regionale Belange8
Zweiter Abschnitt
Gebote und Verbote für die Gebietsteile A und B
Ermächtigungen9
Dritter Abschnitt
Gebote und Verbote für den Gebietsteil C
Schutzbestimmungen10
Freistellungen und Ausnahmen11
Betreten12
Landwirtschaftliche Bodennutzung13
Waldbewirtschaftung und -entwicklung14
Jagd15
Fischerei16
Vierter Abschnitt
Besonders geschützte Biotope
Schutz gesetzlich geschützter Biotope17
Zweiter Teil
Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung des Biosphärenreservats
Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen18
(weggefallen)19
Vorkaufsrecht20
Landeseigene Flächen21
Biosphärenreservatsplan22
Verfahren23
Bericht der Landesregierung24
Befreiungen25
(weggefallen)26
Dritter Teil
Begleitende und kompensierende Maßnahmen
Förderung einer nachhaltigen Raumnutzung27
Partnerschaftliche Zusammenarbeit28
Einwerbung von Fördermitteln29
Forschung und Information30
Forschung31
Dokumentation32
Information und Bildung33
Vierter Teil
Verwaltung und Betreuung
Verwaltung des Biosphärenreservats34
Elbschloss Bleckede35
Biosphärenreservatsbeirat36
Biosphärenreservatsbetreuung37
Beteiligung von Vereinen an Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege38
Fünfter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Geltung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten39
(weggefallen)40
Übergangsregelungen41
Aufhebung von Rechtsvorschriften42
(weggefallen)43
In-Kraft-Treten44
Anlagen
Gebietskarte (zu § 2 und zu § 3 Abs. 1)1
Karte zum Europäischen Vogelschutzgebiet ,,Niedersächsische Mittelelbe“ (zu § 1 Abs. 2 und zu § 4 Satz 2 Nr. 4)2
Vogelarten sowie Erhaltungsziele im Europäischen Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe"3
Karte zum FFH-Vorschlagsgebiet ,"Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" (zu § 4 Satz 2 Nr. 5)4
Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele im FFH-Vorschlagsgebiet ,"Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg"5
Gesetzlich geschützte Biotope6
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Bodennutzung im Gebietsteil C7

(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung
über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Vom 4. November 2014 (Nds. GVBl. S. 316)

Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 5 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 27. März 2014 (Nds. GVBl. S. 81) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag sowie die §§ 2 und 3 des vorgenannten Gesetzes am 1. November 2014 in Kraft getreten sind.

(2) Red. Anm.:

Die Anlagen 1, 2 und 4 (Kartenwerk) sind als Seiten 448 bis 700 der Ausgabe Nds. GVBl. Nr. 30 vom 22. November 2002 beigefügt.

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.