Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 3 ISRL-ISi-Vorfälle - Kontaktstelle in der Sicherheitsdomäne

Bibliographie

Titel
Informationssicherheitsrichtlinie über den strukturierten Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen - ISRL-ISi-Vorfälle
Amtliche Abkürzung
ISRL-ISi-Vorfälle
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

3.1 Einrichtung einer Kontaktstelle

Die Behördenleitung richtet in ihrer Sicherheitsdomäne eine Kontaktstelle ein. Dies gilt auch, wenn eine andere öffentliche oder nicht öffentliche Stelle mit einzelnen Arbeitsschritten (insbesondere der Meldestelle gemäß Nummer 4.1.2) beauftragt wurde oder werden soll.

3.2 Aufgaben der Kontaktstelle

Die Kontaktstelle ist der direkte Ansprechpartner der Zentralstelle für Informationssicherheit bei ISi-Vorfällen einer Sicherheitsdomäne. Insbesondere steuert sie den Umgang mit schwerwiegenden ISi-Vorfällen in der Sicherheitsdomäne und arbeitet mit der Zentralstelle für Informationssicherheit zusammen.

3.3 Anzeigepflicht

Die Kontaktstelle sowie deren aktuelle Kontaktinformationen sind der Zentralstelle für Informationssicherheit anzuzeigen. Änderungen der Kontaktinformationen sind der Zentralstelle für Informationssicherheit unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 5 des RdErl. vom 13. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 49)