Abschnitt 3 ISRL-ISi-Vorfälle - Kontaktstelle in der Sicherheitsdomäne
Bibliographie
- Titel
- Informationssicherheitsrichtlinie über den strukturierten Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen - ISRL-ISi-Vorfälle
- Amtliche Abkürzung
- ISRL-ISi-Vorfälle
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
3.1 Einrichtung einer Kontaktstelle
Die Behördenleitung richtet in ihrer Sicherheitsdomäne eine Kontaktstelle ein. Dies gilt auch, wenn eine andere öffentliche oder nicht öffentliche Stelle mit einzelnen Arbeitsschritten (insbesondere der Meldestelle gemäß Nummer 4.1.2) beauftragt wurde oder werden soll.
3.2 Aufgaben der Kontaktstelle
Die Kontaktstelle ist der direkte Ansprechpartner der Zentralstelle für Informationssicherheit bei ISi-Vorfällen einer Sicherheitsdomäne. Insbesondere steuert sie den Umgang mit schwerwiegenden ISi-Vorfällen in der Sicherheitsdomäne und arbeitet mit der Zentralstelle für Informationssicherheit zusammen.
3.3 Anzeigepflicht
Die Kontaktstelle sowie deren aktuelle Kontaktinformationen sind der Zentralstelle für Informationssicherheit anzuzeigen. Änderungen der Kontaktinformationen sind der Zentralstelle für Informationssicherheit unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 5 des RdErl. vom 13. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 49)