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  • ab 01.07.1969 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 IGMBRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes; hier: Abrechnung der Kosten des israelischen Government Medical Board für die Beschaffung ärztlicher Unterlagen
Redaktionelle Abkürzung
IGMBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100008

6.
Rechnungen der Vertrauensärzte, von privatärztlichen Laboratorien und von Krankenhäusern für die Überlassung ihrer Unterlagen werden auch weiterhin vom Government Medical Board nicht verauslagt, sondern von ihm zur unmittelbaren Bezahlung an die Entschädigungsbehörde weitergeleitet. Sie werden also nicht in das neue Abrechnungsverfahren einbezogen.

An die
Regierungspräsidenten in Hannover und Hildesheim.