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Abschnitt 3 GRIFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
Redaktionelle Abkürzung
GRIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400

3.1 Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Niedersachsen, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben.

3.2 Die Reparatur-Initiative muss kontinuierlich und regelmäßig für die Öffentlichkeit nutzbar sein.

3.3 Betreibt ein Zuwendungsempfänger Reparatur-Einrichtungen an mehreren Standorten, so kann er für jeden Standort eine Zuwendung erhalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)