Abschnitt 3 GRIFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
- Redaktionelle Abkürzung
- GRIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400
3.1 Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Niedersachsen, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben.
3.2 Die Reparatur-Initiative muss kontinuierlich und regelmäßig für die Öffentlichkeit nutzbar sein.
3.3 Betreibt ein Zuwendungsempfänger Reparatur-Einrichtungen an mehreren Standorten, so kann er für jeden Standort eine Zuwendung erhalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)