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Art. 2 NSpielhG-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen
Redaktionelle Abkürzung
NSpielhG-ArtG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 367), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "und" gestrichen.

    2. b)

      Am Ende der Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.

    3. c)

      Es wird die folgende Nummer 4 angefügt:

      1. "4.

        Spielhallen".

  2. 2.

    In § 5 Abs. 3 werden die Worte "oder einem ähnlichen Unternehmen (§ 33i der Gewerbeordnung)" gestrichen.

  3. 3.

    Der Vierte Abschnitt wird gestrichen.

  4. 4.

    § 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die Nummern 15 bis 18 werden gestrichen.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 19 bis 22 werden Nummern 15 bis 18.