Art. 2 NSpielhG-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NSpielhG-ArtG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Glücksspielgesetz vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. S. 367), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Am Ende der Nummer 2 wird das Wort "und" gestrichen.
- b)
Am Ende der Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
- c)
Es wird die folgende Nummer 4 angefügt:
- "4.
Spielhallen".
- 2.
In § 5 Abs. 3 werden die Worte "oder einem ähnlichen Unternehmen (§ 33i der Gewerbeordnung)" gestrichen.
- 3.
Der Vierte Abschnitt wird gestrichen.
- 4.
§ 26 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Die Nummern 15 bis 18 werden gestrichen.
- b)
Die bisherigen Nummern 19 bis 22 werden Nummern 15 bis 18.