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Art. 7 FPfZEG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Redaktionelle Abkürzung
FPfZEG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in Kraft.

Hannover, den 11. Dezember 2018

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil