Art. 7 FPfZEG - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- FPfZEG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in Kraft.
Hannover, den 11. Dezember 2018
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Gabriele Andretta
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil