Versionsverlauf


Art. 2 Gö/OHA-KNOG - Änderung von Rechtsvorschriften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz
Redaktionelle Abkürzung
Gö/OHA-KNOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 1
Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

In § 169 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 434), wird die Zahl "36,7" durch die Zahl "26,5" ersetzt.

§ 2
Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Nummer 12 der Anlage (zu § 10 Abs. 1) des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes in der Fassung vom 30. Mai 2002 (Nds. GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. September 2015 (Nds. GVBl. S. 186), erhält folgende Fassung:

"12Göttingen/HarzVom Landkreis Göttingen die Städte Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Herzberg am Harz, Osterode am Harz, die Gemeinde Bad Grund (Harz), die Samtgemeinden Hattorf am Harz, Walkenried, das gemeindefreie Gebiet Harz (Landkreis Göttingen)".

§ 3
Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig"

In § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig" vom 27. November 1991 (Nds. GVBl. S. 305), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 252), werden die Worte "Osterode am Harz" durch das Wort "Göttingen" ersetzt.

§ 4
Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes

Das Niedersächsische Justizgesetz vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 436), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2015 (Nds. GVBl. S. 306), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 32 Abs. 1 werden nach der Angabe "Emden," die Angabe "Geestland," eingefügt sowie die Angabe "Langen," gestrichen.

  2. 2.

    In § 33 Abs. 2 Nr. 10 wird das Wort "Langen" durch das Wort "Geestland" ersetzt.

  3. 3.

    In § 73 Abs. 2 Nr. 2 werden nach dem Wort "Göttingen" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Worte "und Osterode am Harz" gestrichen.

  4. 4.

    In § 82 Abs. 2 Nr. 4 werden nach dem Wort "Holzminden" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Worte "und Osterode am Harz" gestrichen.

  5. 5.

    In § 92 Abs. 2 Nr. 4 werden nach dem Wort "Göttingen" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Worte "und Osterode am Harz" gestrichen.

  6. 6.

    Die Anlage 1 (zu § 32 Abs. 2) wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die bisherige Nummer 36 wird neue Nummer 25 und wie folgt geändert:

      Das Wort "Langen" wird durch das Wort "Geestland" ersetzt.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 25 bis 35 werden Nummern 26 bis 36.

    3. c)

      In der neuen Nummer 33 wird das Wort "Osterode" durch das Wort "Göttingen" ersetzt.

§ 5
Änderung des Gesetzes über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)"

In § 11 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" vom 19. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 13. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S. 353), werden nach den Worten "Landkreisen Goslar und" die Worte "Osterode am Harz" durch das Wort "Göttingen" sowie das Komma nach dem Wort "Vienenburg" und die Worte "den Bergstädten Altenau und Sankt Andreasberg sowie der Samtgemeinde Oberharz" durch die Worte "sowie der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld" ersetzt.

§ 6
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

In § 90 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. September 2015 (Nds. GVBl. S. 186), werden die Worte "Osterode am Harz," gestrichen.

§ 7
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

In Anlage 4 Abschnitt I Nrn. 1 und 47 des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 477), werden jeweils in Spalte 4 "Aufsichtsbehörde" die Worte "Osterode am Harz" durch das Wort "Göttingen" ersetzt.

§ 8
Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

In Nummer 4 der Anlage des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 9. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 401) werden nach dem Wort "Holzminden" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Worte "und Osterode am Harz" gestrichen.

§ 9
Änderung der Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind

In Nummer 344 Spalte 2 der Anlage der Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind vom 26. November 2007 (Nds. GVBl. S. 669) werden die Worte "Osterode am Harz" durch das Wort "Göttingen" ersetzt.

§ 10
Änderung der Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

In § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 15. Januar 2008 (Nds. GVBl. S. 3) werden beim Wahlkreis 11 nach dem Wort "Hildesheim" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und die Worte "und Osterode am Harz" gestrichen.

§ 11
Änderung der Verordnung über Gremien für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung

In § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über Gremien für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung vom 6. Juli 2001 (Nds. GVBl. S. 419), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 330), werden die Worte "Osterode am Harz," gestrichen.

§ 12
Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

In Anlage 1 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 8. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. September 2012 (Nds. GVBl. S. 350), werden in

  1. 1.

    Nummer 3.2.2 Ziffer 03 Satz 3 und Ziffer 05 Sätze 2 und 3,

  2. 2.

    Anhang 2 Melde-Nr. 4328-301 Spalte 4,

  3. 3.

    Anhang 3 Nr. 1282 Spalte 3 sowie

  4. 4.

    den Überschriften der Anhänge 4a und 4b

jeweils die Worte "Osterode am Harz" durch das Wort "Göttingen" ersetzt.

§ 13
Änderung der Verordnung über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten

In § 1 Nr. 6 der Verordnung über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten vom 10. Januar 1997 (Nds. GVBl. S. 18), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Mai 2005 (Nds. GVBl. S. 168), werden die Worte "Osterode am Harz," gestrichen.

§ 14
Änderung der Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung

In Anlage 1 der Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung vom 12. Mai 1997 (Nds. GVBl. S. 127) werden jeweils in den Nummern 1.2, 1.4, 1.6, 2.9, 2.11, 2.12 und 2.13 die Worte "Landkreis Osterode am Harz" durch die Worte "Landkreis Göttingen" ersetzt.

§ 15
Änderung der Vergabeverordnung-Stiftung

In der Übersicht der Anlage 4 der Vergabeverordnung-Stiftung vom 21. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 181), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2015 (Nds. GVBl. S. 128), wird die Zeile zur Kreiskennzahl 03156 gestrichen.

§ 16
Änderung des Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

§ 1 des Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 14. Juli 2015 (Nds. GVBl. S. 150) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nummer 2 Buchst. b erhält folgende Fassung:

    1. "b)

      dem Teil des Gebietes des Landkreises Göttingen, der bis zum 31. Oktober 2016 das Gebiet des früheren Landkreises Göttingen bildete, und den Gebieten der Landkreise Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Schaumburg und Wolfenbüttel sowie".

  2. 2.

    Nummer 3 erhält folgende Fassung:

    1. "3.

      im niedersächsischen Teil des Harzes, bestehend aus dem Gebiet des Landkreises Goslar und dem Teil des Gebietes des Landkreises Göttingen, der bis zum 31. Oktober 2016 das Gebiet des Landkreises Osterode am Harz bildete."