Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Ns
NSchlG,NI - Niedersächsisches Schlichtungsgesetz
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
NSchlG,NI - Niedersächsisches Schlichtungsgesetz
NSchlG,NI - Niedersächsisches Schlichtungsgesetz
§ 1 NSchlG, Obligatorische Streitschlichtung
§ 2 NSchlG, Örtliche Zuständigkeit
§ 3 NSchlG, Anwendung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes
§ 4 NSchlG, Versäumung des Termins der Schlichtungsverhandlung
§ 5 NSchlG, Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen
§ 6 NSchlG, Hinzuziehung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers
§ 7 NSchlG, Beendigung, Erfolglosigkeitsbescheinigung
§ 8 NSchlG, Gebührenermäßigung und Absehen von der Kostenerhebung
§ 9 NSchlG, Vorschuss
§ 10 NSchlG, Übergangsregelung