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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
N
Nd
NDiszG,NI - Niedersächsisches Disziplinargesetz
§§ 41 - 71, Vierter Teil - Gerichtliches Disziplinarverfahren
§§ 64 - 68, Viertes Kapitel - Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 64 - 68, Viertes Kapitel - Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
§ 64 NDiszG, Wiederaufnahmegründe
§ 65 NDiszG, Unzulässigkeit der Wiederaufnahme
§ 66 NDiszG, Frist, Verfahren
§ 67 NDiszG, Entscheidung durch Beschluss
§ 68 NDiszG, Rechtswirkungen, Entschädigung