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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NWG,NI - Niedersächsisches Wassergesetz
§§ 88 - 122, Drittes Kapitel - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
§ 106, Vierter Abschnitt - Gewässerschutzbeauftragte
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§ 106, Vierter Abschnitt - Gewässerschutzbeauftragte
§ 106 NWG, Gewässerschutzbeauftragte bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden (zu den §§ 64 bis 66 WHG)