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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NHZVO,NI - Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung
§§ 4 - 34, Zweiter Teil - Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
§§ 6 - 33, Zweiter Abschnitt - Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester
§§ 6 - 18, Erster Unterabschnitt - Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 6 - 18, Erster Unterabschnitt - Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
§ 6 NHZVO, Form und Frist des Zulassungsantrags
§ 7 NHZVO, Beteiligung am Zentralen Vergabeverfahren
§ 8 NHZVO, Quoten
§ 9 NHZVO, Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
§ 10 NHZVO, Auswahl nach Härtegesichtspunkten
§ 11 NHZVO, Besonderer öffentlicher Bedarf
§ 12 NHZVO, Auswahl für ein Zweitstudium
§ 13 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrages (Abiturbestenquote)
§ 14 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrages (zusätzliche Eignungsquote)
§ 15 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Auswahl in der Quote nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages (Auswahlverfahren der Hochschulen)
§ 16 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung eines Dienstes und eines Loses bei Ranggleichheit
§ 17 NHZVO, Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
§ 18 NHZVO, Teilstudienplätze