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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NKWG,NI - Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
§§ 45p - 45r, Vierter Teil - Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung
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§§ 45p - 45r, Vierter Teil - Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung
§ 45p NKWG, Allgemeines
§ 45q NKWG, Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates und des Ortsrates
§ 45r NKWG, Wahl der Mitglieder der Einwohnervertretung