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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NKatSG,NI - Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz
§§ 20 - 27a, Fünfter Abschnitt - Maßnahmen bei Katastrophen, außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophenvoralarmen
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Normgeber
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Datum bis
§§ 20 - 27a, Fünfter Abschnitt - Maßnahmen bei Katastrophen, außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophenvoralarmen
§ 20 NKatSG, Feststellung und Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen, Feststellung des Katastrophenvoralarms
§ 21 NKatSG, Zentrale Leitung
§ 22 NKatSG, Technische Einsatzleitung
§ 23 NKatSG, Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe
§ 24 NKatSG, Hilfeleistung der Polizei
§ 25 NKatSG, Hilfeleistung des Technischen Hilfswerks, der Bundeswehr und der Bundespolizei
§ 26 NKatSG, Sperrgebiet
§ 27 NKatSG, Maßnahmen der oberen und der obersten Katastrophenschutzbehörde
§ 27a NKatSG, Ereignisse von landesweiter Tragweite