Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
M
Ms
MStV,NI - Medienstaatsvertrag
§§ 26 - 49, III. Abschnitt - Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
§§ 31i - 31m, 4. Unterabschnitt - Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Einsatz künstlicher Intelligenz
Erweiterte Suche
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Clear calendar
Datum bis
Clear calendar
§§ 31i - 31m, 4. Unterabschnitt - Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Einsatz künstlicher Intelligenz
§ 31i MStV, Besondere Verantwortung bei der Datenverarbeitung
§ 31j MStV, Gemeinsamer Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz
§ 31k MStV, Unabhängigkeit
§ 31l MStV, Aufgaben und Befugnisse
§ 31m MStV, Kodex zum Einsatz künstlicher Intelligenz