Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
A
Av
AVO - Sek I,NI - Abschlussverordnung Sekundarbereich I
§§ 1 - 39, Erster Teil - Abschlüsse an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen
§§ 9 - 11, Vierter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 9 - 11, Vierter Abschnitt - Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium
§ 9 AVO - Sek I, Erweiterter Sekundarabschluss I
§ 10 AVO - Sek I, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
§ 11 AVO - Sek I, Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß