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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
N
Nd
Nds. FwVO,NI - Niedersächsische Feuerwehrverordnung
§§ 6 - 11, Zweiter Teil - Ausbildung nach Eintritt in die Einsatzabteilung, Übertragung von Funktionen und Verleihung von Dienstgraden bei der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr
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Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
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Datum bis
§§ 6 - 11, Zweiter Teil - Ausbildung nach Eintritt in die Einsatzabteilung, Übertragung von Funktionen und Verleihung von Dienstgraden bei der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr
§ 6 Nds. FwVO, Gliederung der Ausbildung
§ 7 Nds. FwVO, Modulare Grundlagenausbildung
§ 8 Nds. FwVO, Technische Ausbildung
§ 9 Nds. FwVO, Führungsausbildung
§ 10 Nds. FwVO, Übertragung von Funktionen
§ 11 Nds. FwVO, Dienstgrade, Voraussetzungen für die Verleihung von Dienstgraden, Verfahren