Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
M
Ms
MStV,NI - Medienstaatsvertrag
§§ 50 - 73, IV. Abschnitt - Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk
§§ 59 - 68, 3. Unterabschnitt - Sicherung der Meinungsvielfalt
Erweiterte Suche
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Clear calendar
Datum bis
Clear calendar
§§ 59 - 68, 3. Unterabschnitt - Sicherung der Meinungsvielfalt
§ 59 MStV, Meinungsvielfalt, regionale Fenster
§ 60 MStV, Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen
§ 61 MStV, Bestimmung der Zuschaueranteile
§ 62 MStV, Zurechnung von Programmen
§ 63 MStV, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen
§ 64 MStV, Vielfaltssichernde Maßnahmen
§ 65 MStV, Sendezeit für unabhängige Dritte
§ 66 MStV, Programmbeirat
§ 67 MStV, Richtlinien
§ 68 MStV, Sendezeit für Dritte