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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NHZVO,NI - Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung
§§ 4 - 34, Zweiter Teil - Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
§§ 6 - 33, Zweiter Abschnitt - Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester
§§ 19 - 32, Zweiter Unterabschnitt - Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
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Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 19 - 32, Zweiter Unterabschnitt - Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
§ 19 NHZVO, Inanspruchnahme von Serviceleistungen
§ 20 NHZVO, Frist und Form der Anträge
§ 21 NHZVO, Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
§ 22 NHZVO, Quoten
§ 23 NHZVO, Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens
§ 24 NHZVO, Auswahl nach Härtegesichtspunkten
§ 25 NHZVO, Auswahl für ein Zweitstudium
§ 26 NHZVO, Auswahl in der Berufsqualifiziertenquote
§ 27 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung
§ 28 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 22 Abs. 3
§ 29 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen
§ 30 NHZVO, Ergänzende Bestimmungen bei Ranggleichheit im Rahmen der Quoten nach § 22
§ 31 NHZVO, Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)
§ 32 NHZVO, Studienplatzvergabe in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen